Special fields

November 16th, 2010

Special fields:

Field of industry, technology : technical instruction manuals, printing industry, building and construction industry, constructional structural/civil engineering, steel industry.

Information technology : Smart Card Applications / Card Reader, authentication, cryptography, biometry, websites, internet research, telecommunication.

Economy: financial management, accountancy, audits, business reports, balance sheets, insurances, wood industry, forestry.

Media: marketing, advertisement, radio, television (documentaries, features, subtitles, synchronization, etc.)

Law: public law, private law, civil law, criminal law, contract law of contracts, commercial law, building regulations.

Medecine and sciences:

social and human sciences, politics:

Litterature

Spécialités

November 16th, 2010

Spécialités et domaines de compétence :

Industrie, technologie : manuels d’instruction techniques, industrie graphique, génie civil, construction mécanique, industrie de l’acier.

Technologie de l’information : cartes à puce (SmartCard Applications). Lecteurs de cartes, authentification, cryptage, biométrie, sites internet, recherche sur internet, télécommunication.

Économie : économie financière, comptabilité, audits, rapports de gestion, bilans, assurances, économie forestière et du bois.

Médias : marketing, publicité, radio, télévision (documentations, films, sous-titres, synchronisation, etc.)

Droit : droit public, droit privé, droit civil, droit pénal, droit des contrats, droit commercial, législation en matière de construction et génie civil.

Médecine et sciences naturelles:

Littérature, sciences humaines et sociales: politique, sciences de l´environnement etc.

Fachgebiete

November 16th, 2010

Übersetzen
• Patente
• Schulungsunterlagen
• Urkunden
• Websites
• Korrekturlesen
• …und vieles mehr
• technische, wissenschaftliche, juristische Fachtexte
• Bedienungsanleitungen
• Verträge
• Handbücher
• Datenblätter
• Marketingtexte

Industrie, Technologie: Betriebsanleitungen für Endverbraucher / technische Redaktion, Drucktechnik, Bauindustrie und Bautechnik, Maschinenbau, Stahlhandel.

Informationstechnologie: Smart-Card-Applikationen / Card Reader, Authentifizierung, Verschlüsselung, Biometrie, Websites, Internetrecherche, Telekommunikation.

Wirtschaft: Finanz- und Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Geschäftsberichte, Bilanzen, Versicherungen, Forst- und Holzwirtschaft.

Medien: Marketing, Werbung (Print und TV), Rundfunk, Fernsehen (Spielfilme, Dokumentationen, Voice-over, Untertexte…).

Recht: öffentliches Recht, Privatrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht, Baurecht. (Urkunden, Verträge, Dokumente, Gutachten, Beglaubigungen…)

Medizin und Naturwissenschaften

Geistes- und Sozialwissenschaften

Dolmetschen
• Betriebliche Anlässe
• Private Anlässe
• Konferenzen
• Behörden, Gerichte

Einer der seltenen kompetenten und befugten Afrikaner in diesem Bereich!

November 16th, 2010

Herr Joel Atakora, auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist der einzige Afrikaner in Norddeutschland und einer der seltenen Afrikaner bundesweit, der als Dolmetscher und Übersetzer staatlich geprüft, vereidigt und öffentlich bestellt für Deutsch und Französisch gilt. Er ist einer der erfolgreichen Studenten der sehr ehrwürdigen Professorin Christiane-Jaqueline Driesen. Er ist Mitglied des bundesweiten Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ (www.bdue.de), Mitglied des norddeutschen Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer ADÜ-Nord (www.adue-nord.de) und Mitglied des Verbandes deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke VDÜ (www.vdue.de) geworden. Er ist nun befugt, Ihre Urkunden, Zeugnisse und Dokumente aller Art zu übersetzen, abzustempeln und zu beglaubigen. Er ist qualifiziert für Gerichtsdolmetschen, Simultan-, Konsekutiv-, Flüster- und Konferenzdolmetschen. Er arbeitet nebenbei und ohne Zeitdruck an einer These über Studie zu einer Literatur der Entwicklung. Dabei spielt die Linguistik bzw. die Forschung verschiedener Terminologien aus der deutschen, französischen und englischen Literatur eine zentrale Rolle. Zögern Sie sich nicht, Kontakt mit Joel Atakora für Ihre Übersetzungsaufträge und Dolmetschanliegen aufzunehmen!

L´un des rares Africains compétents et mandatés par la République fédérale d´Allemagne!

November 16th, 2010

Monsieur Joel Atakora est devenu le seul Africain au Nord de l´Allemagne et l´un des rares Noirs à être mandatés et accrédités par la plus haute instance de la République fédérale d´Allemagne pour ce domaine professionnel. Par ailleurs, il fait partie des rares lauréats sortis de l´école de la très vénérable Professeur Christiane-Jaqueline Driesen et est devenu membre de l´Association des Traducteurs et Interprètes Professionnels de la République fédérale d´Allemagne (BDÜ: www.bdue.de), membre de l´Association des Traducteurs et Interprétes Professionnels du Nord de l´Allemagne (ADÜ-Nord: www.adue-nord.de) ainsi que de l´Association des Traducteurs d´oeuvres littéraires et scientifiques de langue allemande (VDÜ: www.vdue.de). Il est à rappeler que Joel Atakora est chargé par le sénat du Land de Hambourg pour les questions d´intégration et de naturalisation des étrangers (www.einbuergerung.hamburg.de). Il écrit une thèse sur l´importance des canons littéraires pour le développement mondial.

Licensed and sworn!

November 16th, 2010

Mr. Joel Atakora is now a licensed and sworn interpreter a translator. He´s sworn by the German Ministery of Interior and has now the authority to translate, stamp and legalise your legal documents, diplomas, certificates, reports etc. He´s qualified for simultaneous, susurrus, consecutive and conference interpreting. He´s now member of the German Association of Professional Translators and Interpreters called BDÜ (www.bdue.de), member of the Northern German Association of Professional Translators and Interpreters called ADÜ-Nord (www.adue-nord.de) and member of the German Association of Literary and scientifical Translation called VDÜ (www.vdue.de). Don´t hesitate to contact him for the professional translation of your documents!

Assermentation et accréditation!

November 16th, 2010

Joel Atakora a réussi à l´examen d´Etat en traduction et interprétation judiciaires, économico-juridiques, politiques et générales. Il vient d´être assermenté et accrédité par le ministère allemand de l´intérieur et est dès lors mandaté par l´Etat allemand pour traduire, cacheter puis légaliser vos actes, diplômes etc., sa compétence acquise ayant force de loi et d´autorité

Veröffentlichung meiner Vereidigung und Bestellung im amtlichen Anzeiger der Freien und Hansestadt Hamburg!

November 16th, 2010

AMTLICHER ANZEIGER
TEIL II DES HAMBURGISCHEN GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATTES
Druckfehlerberichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2101
Sitzungen der Bürgerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2101
Anordnung über Zuständigkeiten im Pass- und Ausweiswesen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2101
Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines
Tarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2102
Öffentliche Bestellung zum allgemein vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer für die französische
Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2102
Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103
Entwidmung einer öffentlichen Wegefläche . . . . . . . 2103
Vollsperrung für den Schiffsverkehr im östlichen
Bereich des Billebogens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Ottensen
60) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2103
Bekanntgabe nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) . . . . . . . . . . 2103
Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104
Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104
Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104
Öffentliche Zustellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104
Promotionsordnung der Fakultät Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2104
Promotionsordnung der Fakultät für Erziehungswissenschaft,
Psychologie und Bewegungswissenschaft
für die Fächer Erziehungswissenschaft und
Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg 2111
H e r a u s g e g e b e n v o n d e r J u s t i z b e h ö r d e d e r F r e i e n u n d H a n s e s t a d t H a m b u r g
Druckfehlerberichtigung
In der Bekanntmachung „Allgemeinverfügung über die
Ausnahmegenehmigung zur Kenntlichmachung von Taxen
mit einem Umweltsiegel gemäß § 43 Absatz 1 der Verordnung
über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
(BOKraft)“ vom 30. September 2010 (Amtl.
Anz. S. 1889) muss es statt: „3. Die Ausnahmegenehmigung
für das Anbringen des Umweltsiegels auf der Motorhaube
und des Hinweises auf die Antriebsart des Fahrzeugs auf
dem Kofferraum oder der Heckklappe wird bis zum 31. Dezember
2013 befristet. Die Ausnahmegenehmigung für das
Anbringen des „Green Capital 2011“-Logos auf der Motorhaube
wird bis zum 31. Dezember befristet.“ richtig heißen:
„3. Die Ausnahmegenehmigung für das Anbringen des
Umweltsiegels auf der Motorhaube und des Hinweises auf
die Antriebsart des Fahrzeugs auf dem Kofferraum oder
der Heckklappe wird bis zum 31. Dezember 2013 befristet.
Die Ausnahmegenehmigung für das Anbringen des
„Green Capital 2011“-Logos auf der Motorhaube wird bis
zum 31. Dezember 2011 befristet.“
Amtl. Anz. S. 2101
Sitzungen der Bürgerschaft
Die nächsten Sitzungen der Bürgerschaft finden am
Mittwoch, dem 10. November 2010, um 15.00 Uhr und am
Donnerstag, dem 11. November 2010, um 15.00 Uhr statt.
Hamburg, den 2. November 2010
Die Bürgerschaftskanzlei
Amtl. Anz. S. 2101
Anordnung
über Zuständigkeiten
im Pass- und Ausweiswesen
Vom 26. Oktober 2010
I
Zuständig für die Durchführung
1. des Passgesetzes (PassG) vom 19. April 1986 (BGBl. I
S. 537), zuletzt geändert am 30. Juli 2009 (BGBl. I
S. 2437, 2439),
2102 Dienstag, den 2. November 2010 Amtl. Anz. Nr. 86
2. des Personalausweisgesetzes (PAuswG) vom 18. Juni 2009
(BGBl. I S. 1346)
und der darauf gestützten Rechtsverordnungen in der
jeweils geltenden Fassung sind, soweit dort oder nachstehend
nichts anderes bestimmt ist, für das gesamte Gebiet
der Freien und Hansestadt Hamburg
die Bezirksämter.
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit sind sie Passbehörde,
Personalausweisbehörde und Ausweisbehörde.
II
(1) Zuständig für
1. die Versagung von Pässen (§ 7 PassG),
2. die Entziehung von Pässen (§ 8 PassG),
3. die Ausstellung von Pässen an Personen, die nicht der
allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder im Gebiet
der Freien und Hansestadt Hamburg mit Wohnung
nicht gemeldet sind,
4. Anordnungen nach § 6 Absatz 7 PAuswG,
5. die Erteilung passrechtlicher und personalausweisrechtlicher
Ermächtigungen,
6. Bescheinigungen zur Eintragung von Ordens- und
Künstlernamen,
7. Personenfeststellungsverfahren,
8. die Ausstellung von Identitätsbescheinigungen,
9. die Übermittlung von Daten aus dem Pass- und Personalausweisregister
nach § 21 PassG und § 23 PAuswG
ist
die Behörde für Inneres und Sport.
(2) Die Behörde für Inneres und Sport ist neben den
Bezirksämtern auch für das Ausstellen von Pässen und Personalausweisen
zuständig
1. in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse,
2. in nicht vorhersehbaren Fällen zur Abwehr schwerwiegender
Nachteile.
(3) Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ist die Behörde
für Inneres und Sport Pass- und Personalausweisbehörde.
III
Für die Ausstellung von Personalausweisen und vorläufigen
Personalausweisen an Personen ohne Wohnung ist das
Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig.
IV
Fachbehörde nach §§ 42 und 44 bis 46 des Bezirksverwaltungsgesetzes
vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404, 452),
zuletzt geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405,
433), in der jeweils geltenden Fassung ist
die Behörde für Inneres und Sport.
V
Die Anordnung über Zuständigkeiten im Pass- und im
Ausweiswesen vom 30. März 1992 (Amtl. Anz. S. 653) in der
geltenden Fassung wird aufgehoben.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 26. Oktober 2010.
Amtl. Anz. S. 2101
Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung
eines Tarifvertrages für das
Wach- und Sicherheitsgewerbe
Vom 20. Oktober 2010
Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen
e.V., Norsk-Data-Straße 3, 61352 Bad Homburg,
hat beantragt, folgenden, zwischen seiner Landesgruppe
Hamburg einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
– ver.di, Landesbezirk Hamburg, Besenbinderhof
60, 20097 Hamburg, andererseits, abgeschlossenen
Lohntarifvertrag einschließlich Ausbildungsvergütung
und Protokollnotizen 1 und 2 vom 3. Juni 2010 für das
Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hamburg – erstmals
kündbar zum 29. Februar 2012 – nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes
(TVG) mit Wirkung vom 1. Mai 2010 für allgemeinverbindlich
zu erklären.
Geltungsbereich des Tarifvertrages:
Räumlich: Für das Gebiet der Freien und Hansestadt
Hamburg.
Fachlich: Für die Betriebe des Wach- und Sicherheitsgewerbes,
für alle Bewachungsobjekte und
Dienststellen, die im räumlichen Geltungsbereich
liegen.
Persönlich: Für alle Arbeitnehmer, die im fachlichen Geltungsbereich
tätig sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat der
Behörde für Wirtschaft und Arbeit das Recht zur Allgemeinverbindlicherklärung
übertragen (§ 5 Absatz 6 TVG).
Die beantragte Allgemeinverbindlicherklärung kann
mit Rückwirkung ausgesprochen werden.
Schriftliche Stellungnahmen zu diesem Antrag können
innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Behörde für
Wirtschaft und Arbeit, Amt Strukturpolitik, Arbeitsmarkt,
Agrarwirtschaft, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, eingereicht
werden. Außerdem besteht Gelegenheit zur Äußerung
in der öffentlichen Verhandlung über den Antrag vor
dem Tarifausschuss. Der Termin der Verhandlung wird
noch bekannt gemacht.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von der Allgemeinverbindlicherklärung
betroffen werden würden, können
von einer der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages
gegen Erstattung der Selbstkosten (Papier- und
Vervielfältigungs- oder Druckkosten sowie das Übersendungsporto)
verlangen.
Hamburg, den 20. Oktober 2010
Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Amtl. Anz. S. 2102
Öffentliche Bestellung
zum allgemein vereidigten Dolmetscher
und Übersetzer für die französische Sprache
Herr Joel Atakora, geboren am 1. Juni 1975 in
Lomé/Togo, wohnhaft Ueckerstraße 38, 22547 Hamburg,
Telefon: 01 77 / 4 04 93 51, ist zum allgemein vereidigten
Dolmetscher und Übersetzer für die französische Sprache
bestellt worden.
Hamburg, den 22. Oktober 2010
Die Behörde für Inneres
Amtl. Anz. S. 2102

Staatlich geprüft, vereidigt und öffentlich bestellt!

November 16th, 2010

Joel Atakora ist jetzt ein staatlich geprüfter und ein von der Hamburgischen Behörde für Inneres vereidigter und öffentlich bestellter Dolmetscher und Übersetzer für die französische Sprache (DE – FR, FR – DE). Er ist Inhaber des Dolmetscher- und Übersetzungsbüros Lalawele Translation, Ueckerstraße 38, 22547 Hamburg, übersetzt und beglaubigt Ihre Urkunden und Zeugnisse, bietet Firmen, Behörden, Institutionen, Gerichten und Organisationen, Übersetzungsdienst in Deutsch, Französisch, Englisch (auch in afrikanischen und asiatischen Sprachen), Übersetzung Ihrer amtlichen und geschäftlichen Korrespondenz, Ihrer Verträge, Ihrer Gebrauchsanweisungen und Ihrer fachspezifischen Dokumente, Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungs- und Konferenzdolmetschen, sprachgestützte Begleitung bei Ihren Behördengängen, bei Ihren Dienst- oder Geschäftsreisen innerhalb der EU, nach Afrika und Asien, sprachgestützte Geschäftsvermittlung in und nach Afrika und Asien (z.B. bei Import-Exportgeschäften von Rohstoffen und Produkten).

Process monitoring

September 20th, 2010

Lalawele’s translators and interpreters are employed for interpreting by courts, translating and interpreting for the authorities, immigration offices, customs offices, police-headquarters and political institutions. Lalawele Translation assists you in court negotiations, interrogations, asylum procedures, investigative procedures, as well as missions to Africa or Asia.
We provide translators, who are available, for example, for the court processes from the initial arraignment to the sentencing of a helping hand. Through our knowledge of the full range of African dialectics, it is possible for us and most of our people to communicate and to consult.